top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

                                                          

1.      Geltungsbereich

 

1.1.   Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der M&S Gastronomie GbR gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern („Vertragspartner“). Die AGB gelten nur, wenn der Vertragspartner ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

1.2.   Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

​

1.3.   Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, unabhängig davon, ob der Vertrag seitens der M&S Gastronomie GbR in Kenntnis der AGB des Vertragspartners abgeschlossen und/oder erfüllt wird.

 

1.4.   Ergänzend zu den vorliegenden AGB und abweichend von Ziffer 1.3. gelten folgende Bestimmungen als verbindliche Vertragsbestandteile:

 

a)        der konkret abgeschlossene Vertrag;

b)        diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

​

1.5.   Sollten einzelne Bestimmungen in den nach Ziffer 1.4 bezeichneten Vertragsbestandteilen sich widersprechen oder nicht eindeutig sein, haben die vorliegenden AGB in jedem Fall Vorrang und anschließend die Vertragsbestandteile in der Reihenfolge a) und b) haben Vorrang.

  

2.      Vertragsschluss

 

2.1.   Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Vertragspartner Informationen oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

 

2.2.   Der Vertragsschluss mit Vertragspartnern erfolgt grundsätzlich schriftlich oder elektronisch. Die Zusendung einer Anfrage an die M&S Gastronomie GbR gilt als verbindliches Vertragsangebot.

 

2.3.   Die Annahme des Angebots zum rechtsverbindlichen Abschluss des Vertrages erfolgt durch gesonderte schriftliche oder elektronische Erklärung (z.B. durch Auftragsbestätigung) der M&S Gastronomie GbR.

  

3.      Entgelte, Zahlungsbedingungen

 

3.1.   Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer soweit diese anfällt.

 

3.2.   Alle Rechnungen der M&S Gastronomie GbR sind sofort fällig und soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto der M&S Gastronomie GbR zu zahlen.

 

3.3.   Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Vertragspartner in Verzug. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere ist die M&S Gastronomie GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und weiterhin die Zahlung der vereinbarten Entgelte zu verlangen.

  

4.      Rücktritt

  

Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben für beide Vertragsparteien im Übrigen unberührt.

  

5.      Haftung, Haftungsbegrenzung

 

5.1.   Schadensersatzansprüche gegen die M&S Gastronomie GbR wegen zu vertretenden Pflichtverletzungen, die keine wesentlichen Hauptvertragspflichten betreffen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der M&S Gastronomie GbR und/oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen.

 

5.2.   Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei erfolgter Zusicherung von Eigenschaften oder soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit zwingend gehaftet wird.

 

5.3.   Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.         

  

6.      Abtretung, Aufrechnung

 

6.1.   Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

 

6.2.   Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegen die M&S Gastronomie GbR stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten sind oder von der M&S Gastronomie GbR anerkannt sind.

            

7.      Personenbezogene Daten, Datenschutz

 

7.1.   Personenbezogene Daten, die der Vertragspartner im Zuge des Vertragsschlusses und der Vertragsabwicklung Buchung und der Vertragsabwicklung der M&S Gastronomie GbR mitteilt, werden unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes der Bundesrepublik Deutschland im automatisierten Verfahren erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies erforderlich ist, um die bei uns abgerufenen Leistungen zu erbringen.

 

7.2.   Zur Erleichterung dieser Aufgabe erfolgt unter Umständen ein Austausch der Daten des Vertragspartners mit in die Auftragsabwicklung einbezogenen Dritten. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn die Weitergabe ist erforderlich:

 

·        nach begründeter Annahme zum rechtlichen Schutz Dritter

·        aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften;

·        zur Verteidigung und zum Schutz der Rechte der M&S Gastronomie GbR;

·        zur Behebung technischer Schwierigkeiten

·        oder nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vertragspartners.

 

7.3.   Unter personenbezogenen Daten verstehen wir die Angaben des Vertragspartners in unseren Formularen im Zuge des Vertragsschlusses, wie etwa Name, Vorname, postalische Privatadresse, postalische Geschäftsadresse, Email-Adressen, Geburtsdatum und Telefonnummern.

 

7.4.   Die personenbezogenen Daten werden nur erfasst, wenn diese Angaben vom Vertragspartner ausdrücklich zur Verfügung gestellt werden, so z.B. im Rahmen einer Registrierung oder der Buchung.

 

7.5.   Die persönlichen Kontaktdaten des Vertragspartners nutzt die M&S Gastronomie GbR insbesondere zur Abwicklung des Geschäftsprozesses, zur Information während und nach dem Vertragsverhältnis und zur Korrespondenz zwischen den Vertragsparteien. Bei gegebenem Anlass werden wir die Daten nutzen, um Sie über Folgedienstleistungen, Änderungen oder Neuigkeiten der M&S Gastronomie GbR zu informieren.

 

7.6.   Mittels der übermittelten Daten können wir dem Vertragspartner auch im Rahmen einer Umfrage zur Kundenzufriedenheit elektronisch oder telefonisch kontaktieren.

  

7.7.   Dem Vertragspartner steht es jederzeit frei schriftlich oder in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) gegenüber der 0815 Event GbR zu erklären, dass er keine weitere Ansprache oder Zusendung weiterer Informationen und die Löschung seiner personenbezogenen Daten wünscht.

  

8.      Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte

 

8.1.   Der Vertragspartner erkennt an, dass es sich bei den von der M&S Gastronomie GbR zu erbringenden Leistungen um solche handeln kann, die einem Urheberschutz und anderweitigen gewerblichen Schutzrechten unterliegen können. Soweit Urheberschutzrechte und anderweitige gewerbliche Schutzrechte zu Gunsten der M&S Gastronomie GbR bestehen, wird der Vertragspartner diese nicht unberechtigt verwerten. Dies gilt auch für Marken, für Firmenlogos und sonstige Kennzeichen.

 

8.2.   Die M&S Gastronomie GbR wird dem Vertragspartner Nutzungsrechte in dem Umfang einräumen, in dem sie der Vertragspartner für die vereinbarte Verwertung der von der M&S Gastronomie GbR zu erbringenden Leistungen benötigt. Ein Recht die eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte weiter zu übertragen ist hiermit nicht verbunden, wenn nicht Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist. Die Auswertung eingeräumter Nutzungsrechte ist auf das Inland und die Dauer der vertraglichen Vereinbarungen beschränkt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Nutzungsrechte über die vereinbarte Nutzungsart hinaus zu verwerten. Die Gewährung von Rechten an nicht berücksichtigten Nutzungsarten bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die M&S Gastronomie GbR auf dessen Verlangen Auskunft über die Art und Nutzung gewährter Rechte zu erteilen.

 

 9.      Verjährung

 

9.1.   Anspruche des Vertragspartners verjähren innerhalb von sechs Monaten, es sei denn die Haftung der M&S Gastronomie GbR beruht auf vorsätzlichem Verhalten. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für deliktische Ansprüche, Arglist und schuldhafte Unmöglichkeit bleiben unberührt.

 

9.2.   Die Verjährungsfrist beginnt mit Abschluss des Monats, in dem die Leistung der M&S Gastronomie GbR erbracht wurde.

 

 10.   Schriftform, Teilunwirksamkeit

 

10.1. Alle rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung, insbesondere im Rahmen der Abwicklung und weiteren Durchführung des Vertragsverhältnisses bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht für das Schriftformerfordernis selbst. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

 

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die dem Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt.

  

11.   Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

11.1.  Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der M&S Gastronomie GbR und dem Vertragspartner kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts zu Anwendung.

 

11.2.  Ist der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher– auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der M&S Gastronomie GbR und dem Vertragspartner ergebenden Streitigkeiten Lampertheim. Entsprechendes gilt, wenn der Vertragspartner Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

bottom of page